
Akademie | 14. Dezember 2012, 15:40 Uhr
U23-Spiel gegen Union wird erst 2013 nachgeholt
Witterungsbedingte Spielausfälle

Aufgrund der Witterung verlängerte der Berliner Fußball-Verband die Generalabsage bis 31. Dezember.
Berlin - Nachdem die Partien der U23 in der Regionalliga Nordost gegen Union II und in Neustrelitz bereits in den vergangenen Wochen witterungsbedingt abgesagt wurden - die Nachholtermine stehen noch nicht fest, werden voraussichtlich aber in den ersten Februar-Wochenende stattfinden - hat auch der Berliner Fußball-Verband (BFV) aufgrund der aktuellen Witterung in Berlin alle Pflichtspiele bis einschließlich 31. Dezember 2012 abgesagt.
Die BFV-Generalabsage betrifft nur Pflichtspiele, die in den Verantwortungsbereich des Berliner Fußball-Verbandes fallen. Angesetzte Spiele des Nordostdeutschen Fußballverbandes (Regional- und Oberliga), Deutschen Fußball-Bundes (Dritte Bundesliga) oder der Deutschen Fußball-Liga (Erste und Zweite Bundesliga) sind nicht von der Generalabsage des BFV betroffen. Hier entscheiden die Verbände selbstständig über mögliche Spielabsagen.
Im Zuge dieser Entscheidungen fallen nun auch die Spiele der U19 (beim HSV) und der U17 (in Osnabrück) aufgrund der Witterung aus. Hallenturniere im Berliner Amateurfußball finden dagegen planmäßig statt. Im neuen Jahr wird, sofern notwendig, über eine eventuelle Verlängerung der Generalabsage entschieden.
Die BFV-Generalabsage betrifft nur Pflichtspiele, die in den Verantwortungsbereich des Berliner Fußball-Verbandes fallen. Angesetzte Spiele des Nordostdeutschen Fußballverbandes (Regional- und Oberliga), Deutschen Fußball-Bundes (Dritte Bundesliga) oder der Deutschen Fußball-Liga (Erste und Zweite Bundesliga) sind nicht von der Generalabsage des BFV betroffen. Hier entscheiden die Verbände selbstständig über mögliche Spielabsagen.
Im Zuge dieser Entscheidungen fallen nun auch die Spiele der U19 (beim HSV) und der U17 (in Osnabrück) aufgrund der Witterung aus. Hallenturniere im Berliner Amateurfußball finden dagegen planmäßig statt. Im neuen Jahr wird, sofern notwendig, über eine eventuelle Verlängerung der Generalabsage entschieden.