
Das darf mit nach Köln
Das darf mit nach Köln

Berlin - Nach dem Europapokal ist vor der Bundesliga. Nur drei Tage nach dem Duell mit Athletic Bilbao steht bereits die nächste Auswärtspartie für die Elf von Trainer Pál Dárdai auf dem Programm. Am Sonntagabend (26.11.17) treten die Herthaner ab 18:00 Uhr beim Tabellenschlusslicht in Köln an. Hier die wichtigsten Informationen für alle Anhänger, die die Mannschaft in die Domstadt begleiten.
Erlaubt sind:
- 2 Megafone
- Zaunfahnen (soweit Platz vorhanden)
- 4 große Schwenkfahnen (über 2 m Stocklänge)
- 3 Trommeln (offen oder einsehbar)
- kleine Fahnen (bis 1,5 m Stocklänge)
- 10 Doppelhalter (bis 1,5 m Stocklänge)
- Taschen mit maximaler Größe DIN A4 (eine Abgabestelle gibt es nicht)
Stadionöffnung und Öffnung der Gästekasse 12 ist um 15.30 Uhr. Es gibt sowohl Steh- als auch Sitzplatzkarten.
Parken:
- Für Busse und Autos eurer Fans steht der Parkplatz P4 zur Verfügung.
- Adresse fürs Navi: Aachener Str. 800, 50933 Köln
- Bitte unbedingt über die Ausfahrt '103 - Köln-Lövenich' fahren.
- Zur Vermeidung von Konflikten unter den Fangruppen bitte nicht die ausgeschilderten Busparkplätze P6 bis P8 für Heimfans im Süden anfahren!
- Änderungen sind möglich! Kommunikation erfolgt dann von Polizei/Ordnungsdienst vor Ort.
- Gebühren: Auto 7,- Euro, Bus 20,- Euro
- Das Laufenlassen von Motoren ist verboten und wird von der Stadt Köln mit einem Ordnungsgeld belegt.
Glas-/Dosen- und Verzehrverbote:
- Im und im Umfeld des RheinEnergieStadion gilt von drei Stunden vor Spielbeginn bis drei Stunden nach Spielende ein durch das Ordnungsamt der Stadt Köln verhängtes Verbot, das das Mitführen von Glasflaschen, Gläsern und Getränkedosen untersagt. Für Besucher stehen Behältnisse zur Entsorgung bereit.
- Das Glasverbot erstreckt sich auch auf die im Bereich um das Stadion gelegenen Gastronomiebetriebe und Kioske. Diesen wurde der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen sowie der Ausschank in Gläser untersagt.
- Ebenfalls gilt ein (grundsätzliches) Verzehrverbot für Speisen und Getränke in allen Fahrzeugen der Kölner Verkehrsbetriebe AG.
Spürhunde: Zur Vermeidung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände werden Spürhunde eingesetzt.
Alkoholkontrollen: Durch den Ordnungsdienst werden Alkoholkontrollen durchgeführt. Zuschauern mit einem Alkoholpegel von mehr als 1,1 Promille oder Ausfallerscheinungen wird der Einlass ins RheinEnergieStadion verwehrt.
Geltungsbereich der Stadionverbote:
- Bitte informiert eure Anhänger mit bundesweitem Stadionverbot über den Geltungsbereich bei Fußballveranstaltungen des 1. FC Köln
- Stadionverbote gelten für das Stadion und den gesamten Bereich der Platz- und Hallenanlage (rote Markierungen). Personen, gegen die ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen wurde, ist es untersagt, sich während Veranstaltungen des 1. FC Köln in diesem Gebiet aufzuhalten.
- Bei Missachtung behalten wir uns das Erstatten einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB vor.
(HerthaBSC/City-Press)